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|  Bekanntmachung  Neuwahlen des Wehrführers und stv.Wehrführer der FFW Bettenfeld  Einladung zur neu Wahl des Wehrführers und desen stellv. der Freiwilligen Feuerwehr BettenfeldNach dem unser frühere Wehrführer,Stefan Fögen und sein stellv. Sven Schermann Anfang des Jahres um Entpflichtung gebeten haben übernimmt vorübergehend Johannes Schieren kommissarisch die Amtsgeschäfte.Hierdurch wird eine Neuwahl notwendig. Wir laden hiermit gemäß § 14 Abs. 2 LBKG alle aktiven Mitglieder der Feuerwehr Bettenfeld für Sonntag, den 17.03.2019 um 12.30 Uhr in den Schulungsraum des Feuerwehrgerätehauses zur Wahl des neuen Wehrführers und zur Wahl eines neuen Stellvertretenden Wehrführers herzlich ein. Wahlberechtigt sind alle Mitglieder die am Tag der Wahl das 16. Lebensjahr vollendet haben.
  Neuwahl des stv.Wehrführer der FFW Bettenfeld Bekanntmachung
 Der bisherige stellvertretende Wehrführer, Herr Oliver Pelm hat um  Entpflichtung von der Funktion des stellvertretenden Wehrführers der  Feuerwehr Bettenfeld gebeten. Hierdurch wird eine Neuwahl notwendig. Wir  laden hiermit gemäß § 14 Abs. 2 LBKG alle aktiven Mitglieder der Feuerwehr Bettenfeld für Samstag, den 21.01.2017 um 19.00 Uhr in den Schulungsraum des Feuerwehrgerätehauses zur  Wahl des neuen stellvertretenden Wehrführers herzlich ein.  Wahlberechtigt sind alle Mitglieder die am Tag der Wahl das 16.  Lebensjahr vollendet haben.
 
Quelle Verlag + Druck Linus Wittich KG Verbandsgemeindeverwaltung Wittlich-Land das Rathaus  Neuwahlen des Wehrführers und stv.Wehrführer der FFW Bettenfeld Neuwahl des Wehrführers der FFW Bettenfeld
 Zur Klärung der Nachfolgesituation des Wehrführers der Freiwilligen Feuerwehr Bettenfeld findet amSamstag, 22. September 2012 um 20:30 Uhr im Feuerwehrhaus in Bettenfeld eine   Versammlung aller Feuerwehrangehörigen statt. Auf der Tagesordnung   steht die Neuwahl des Wehrführers und evtl. des stv. Wehrführers. Die   Wahl erfolgt mittels Stimmzettel in geheimer Abstimmung. Wahlberechtigt   sind die Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehr und der  Jugendfeuerwehr,  die am Tag der Wahl das 16. Lebensjahr vollendet  haben. Gewählt ist,  wer mehr als die Hälfte der Stimmen der anwesenden  Wahlberechtigten  erhält. Alle Feuerwehrangehörigen und auch evtl.  wahlberechtigte  Mitglieder der Jugendfeuerwehr sind zu der Versammlung  herzlich  eingeladen. Wegen der Wichtigkeit der anstehenden  Entscheidungen bitten  wir möglichst an der Versammlung teilzunehmen.  Quelle Verlag + Druck Linus Wittich KG / das Blättchen der VG Manderscheid  |  
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